Elternbeirat der SCHULE AM HOFGARTEN Schulförderzentrum gemeinnützige GmbH
Coburg, 13. Oktober 2017
Essensgeld, Essensfinanzierung, rechtzeitige Krankmeldung
Liebe Eltern, liebe Schüler,
bezüglich der Essenfinanzierung ist von Ihrer Seite aus die Frage aufgekommen was passiert mit der Essenspauschale, wenn das Kind nicht da ist und warum drängt die Einrichtung auf die rechtzeitige Abmeldung/Krankmeldung.
Das Essen für die Kinder wird komplett vom Bezirk Oberfranken (für Thüringen: vom zuständigen Landratsamt) übernommen. Die Heilpädagogische Einrichtung bekommt vom Bezirk nur dann das Essen für ein Kind bezahlt, wenn es auch anwesend ist. D.h. wird ein Essen für ein Kind bestellt, das nicht anwesend ist, bleibt die Einrichtung „auf den Kosten sitzen“. In Wirklichkeit verdoppeln sich die Kosten, denn die Entsorgung von Speisen kostet in etwa genau so viel, wie die Speisen selbst.
Der Bezirk verlangt von den Eltern eine Kostenpauschale (=häusliche Ersparnis). Diese Pauschale hat mit der Einrichtung nichts zu tun, sie geht an den Bezirk Oberfranken und wird auch dort verwaltet. D.h. auch: Falls Sie Rückforderungen bezüglich des Essensgeldes haben, müssen Sie sich diesbezüglich an den Bezirk Oberfranken (für Thüringen: an das zuständige Landratsamt) wenden und Ihre Ansprüche dort geltend machen.
Euer Elternbeirat